Mischung und Streuung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalanlagegrundsätze für Versicherungsunternehmen nach § 54 I VAG a.F. Mischung bezog sich auf die Arten der Kapitalanlagen und sollte vermeiden, dass sich Versicherungsunternehmen einseitig auf bestimmte Anlagearten (z.B. Aktien oder Immobilien) beschränken. Streuung bezog sich auf die Schuldner und sollte vermeiden, dass zu große Beträge an einzelne Adressaten gebunden werden.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
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Value at Risk (VaR)
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