örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben, das sind bes. Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer sowie die Verpackungssteuern. Alle diese Steuern sind Bagatellsteuern.
Einige dieser Steuerarten werden nicht in allen Bundesländern erhoben, manche - wie z.B. die Zweitwohnungsteuer - auch nur in einigen Gemeinden des Bundesgebietes.
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