persönlich haftender Gesellschafter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschafter, der neben seiner Kapitaleinlage auch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaftsschulden haftet. Persönlich haftende Gesellschafter sind alle Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Komplementäre der Kommanditgesellschaft (KG) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), nicht jedoch stille Gesellschafter der stillen Gesellschaft.
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