Praxiswert
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ideeller Wert, den der Name eines im freien Beruf Stehenden verkörpert und der sich aufgrund der ausschließlichen Personenbezogenheit vom Geschäftswert (Firmenwert) eines Unternehmens unterscheidet. Für den originär geschaffenen Praxiswert besteht ein Bilanzierungsverbot (§ 248 II HGB, § 5 II EStG); der beim Erwerb einer Praxis bezahlte (derivative) Praxiswert ist aktivierungspflichtig und über die Nutzungsdauer (zwischen zwei und fünf Jahren) steuerlich abzuschreiben.
Bewertungsgesetz: Bei der Ermittlung des Betriebsvermögens nach dem Bewertungsgesetz ist der Praxiswert nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu erfassen und zu bewerten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Praxiswert
ausgehend