Schalterprovision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vergütung im Bankgeschäft zwischen Mitgliedern eines Emissionskonsortiums (Konsortium). Die Mitglieder des Konsortiums überlassen einen Teil ihrer Quote anderen Kreditinstituten zum freihändigen Publikumsverkauf und geben an diese einen Teil ihrer Schalterprovision als Bankier-Bonifikation weiter.
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