Direkt zum Inhalt

Stoffpatent

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erzeugniserfindung, durch die ein neuer Stoff (z.B. Legierung, aber auch eine neue Stoffgruppe, wenn sie durch eine hinreichende Anzahl von Beispielen zu den sie kennzeichnenden Eigenschaften in ihren Grenzen individualisiert ist) bestimmter Art oder Konstitution bereitgestellt wird, der als „Individuum” von anderen Stoffen unterscheidbar zu definieren ist. Im Patentanspruch genügt die Angabe seiner charakteristischen Eigenschaften (Strukturformel, Summenformel, unterscheidungskräftiger sonstiger physikalischer oder chemischer Eigenschaften). Ist die Konstitution des Stoffes nicht bekannt und können auch zuverlässig messbare Charakteristika nicht angegeben werden, kann der Stoffanspruch durch das Herstellungsverfahren gekennzeichnet werden; auch in diesem Fall wird ein Erzeugnispatent erteilt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Stoffpatent"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Stoffpatent Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stoffpatent-46110 node46110 Stoffpatent node42833 Patent node42833->node46110 node41475 Lizenzgebühren node41475->node42833 node49553 Zahlungsbilanz node49553->node42833 node38383 Lizenz node38383->node42833 node41220 Lizenzvertrag node41220->node42833
    Mindmap Stoffpatent Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stoffpatent-46110 node46110 Stoffpatent node42833 Patent node42833->node46110

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete