Strukturanpassungspolitik
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Teilbereich der Industriepolitik, sektoralen Strukturpolitik oder Regionalpolitik.
1. Begründung: In erster Linie geht es darum, den Abbau von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Branchen zu verlangsamen und für einen Ausgleich an Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Branchen zu sorgen. Dafür werden zeitlich befristete Subventionsprogramme aufgelegt und oftmals auch außenhandelspolitische Schutzmaßnahmen ergriffen. Daneben werden häufig staatlich geförderte Umschulungsprogramme angeboten, um die Wiedereingliederung freigesetzter Arbeitskräfte in anderen Wirtschaftszweigen zu erleichtern.
2. In den Bereich der Strukturanpassung fallen auch jene Maßnahmen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit gefährdeter Branchen wiederhergestellt werden soll. Diese Unterstützung wird i.d.R. in Form von Investitionshilfen für Rationalisierungsmaßnahmen, für eine Neugestaltung der Produktpalette oder für eine Modernisierung der Produktionsanlagen gewährt. Oftmals sind derartige Beihilfen an Auflagen zum freiwilligen Kapazitätsabbau der geförderten Unternehmen geknüpft. Die strukturellen Anpassungserfordernisse werden vorrangig vom internationalen Wettbewerb bestimmt. In hoch entwickelten Industrieländern sind es v.a. arbeitsintensive Industrien und Industrien mit standardisierten, leicht imitierbaren Produkten, die unter den Druck der Konkurrenz aus weniger entwickelten Ländern geraten.
3. Die Unterscheidung zwischen Maßnahmen zur Strukturerhaltung (Strukturerhaltungspolitik) und zur Strukturanpassung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass viele Anpassungshilfen über sehr lange Zeiträume hinweg gewährt werden. Wenn die Anpassungsprobleme auch nach Ablauf eines Förderprogramms nicht gelöst sind, werden oftmals Folgeprogramme aufgelegt. Dadurch entwickeln sich industriepolitische Maßnahmen, die ursprünglich der Strukturanpassung dienen sollten, häufig im Nachhinein zu Maßnahmen einer Konservierungs- bzw. Strukturerhaltungspolitik.
Vgl. auch strategische Industriepolitik.