Sukzessivplanung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Planung, bei der die einzelnen Teilpläne zeitlich nacheinander aufgestellt werden. Begonnen wird dabei mit den Teilbereichen, von denen vermutet wird, dass sie den größten Einfluss auf den Gesamtplan ausüben. Einflüsse aus zeitlich nachgeschalteten Teilplänen bleiben unberücksichtigt oder werden durch grobe Vorausschätzung einbezogen.
2. Merkmale: Infolge der Interdependenzen der einzelnen Teilpläne wird eine schrittweise Abstimmung der Teilpläne erforderlich. Optimale Gesamtplanung ist auf diese Weise nicht zu erreichen.
Gegensatz: Simultanplanung.
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