übrige Welt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Sektor „übrige Welt“ im Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) erfasst die Gesamtheit der Wirtschaftseinheiten mit (ständigem) Sitz (Wohnsitz) außerhalb des Wirtschaftsgebietes. Stellt das Wirtschaftsgebiet die gesamte Volkswirtschaft (z.B. Bundesrepublik Deutschland) dar, entspricht der Begriff dem des Auslands. Für eine Region ist die übrige Welt die wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Wirtschaftsgebiets.
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