Umsatzsteuer auf das Meistgebot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Hierauf sollte im Bekanntmachungsteil eines Versteigerungstermins hingewiesen werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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