Universalgenossenschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Allfunktionsgenossenschaft, deckt im Extremfall alle Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen bzw. der Mitgliedshaushalte ab. Die Idee dieser Allzweckgenossenschaft geht vor allem auf Raiffeisen zurück, der die Vorstellung hatte, dass alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Mitglieder in den ländlichen Gemeinden durch eine einzige Genossenschaft abgedeckt werden sollte. Aufgrund der starken Spezialisierung der Unternehmen in der Volkswirtschaft bzw. der Mitgliederwirtschaften in der Landwirtschaft hat sich eine Abkehr von der Idee der Universalgenossenschaft ergeben; sie tritt in gewissem Umfang noch in Raiffeisen-Genossenschaften in dem Sinne auf, dass Geld- und Warengeschäfte innerhalb einer Raiffeisenbank gemeinsam abgewickelt werden.
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