Verkehrsauffassung
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Verkehrsanschauung; Auffassung und Anschauung bestimmter beteiligter Kreise, die von einer bestimmten Werbemaßnahme betroffen sind oder angesprochen werden sollen (z.B. der Großhändler, der Endverbraucher etc.). Nach der Verkehrsauffassung richtet sich der Inhalt, der Werbeaussagen im Wettbewerb zukommt.
Vgl. auch irreführende Werbung. Oft entspricht die Verkehrsauffassung auch einer Verkehrssitte bzw. einem Handelsbrauch.
Auf die Verkehrsauffassung greifen die Zollstellen und in Streitverfahren die Finanzgerichte zurück, wenn z.B. bei der Einordnung einer Ware in den Zolltarif ein Warenbegriff durch zollamtliche Vorschriften nicht bestimmt werden kann.
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