Zahlstellengeschäft
(weitergeleitet vonZahlstelle)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einlösung der fälligen Zinsscheine und Dividendenscheine durch eine Bank im Auftrag der Aussteller der betreffenden Papiere. Die Bank berechnet dem Anleiheschuldner bzw. der AG eine geringe Provision, die Auszahlung der Zins- und Dividendenbeträge an das Publikum erfolgt kostenlos. Auch die Auszahlung ausgeloster oder fälliger Wertpapiere erfolgt durch die Zahlstelle. An jedem Börsenplatz, an dem die entsprechenden Wertpapiere gehandelt werden, muss auch eine Zahlstelle vorhanden sein.
2. Der Begriff Zahlstelle ist auch im Zusammenhang mit dem nationalen und internationalen Zahlungsverkehr, z.B. durch Lastschriften, gebräuchlich.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.