Zweckvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff im Sinn des Körperschaftsteuerrechts: selbstständige, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögensmasse, die aus dem Vermögen des Widmenden ausgeschieden ist und eigene Einkünfte besitzt. Als Zweckvermögen gilt auch das Wertpapier-Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.
Besteuerung: Nicht rechtsfähige Zweckvermögen (Anstalten und Stiftungen) sind i.d.R. unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie wirtschaftlich selbstständig sind.
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