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Lockdown light

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auch Mini-Lockdown, Teil-Lockdown (Wellenbrecher oder Wellenbrecher-Shutdown) oder engl. Circuit-Breaker genannt, wird im Herbst 2020 in Deutschland diskutiert und umgesetzt, um in der COVID-19-Pandemie die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen. Ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft wie im Frühjahr 2020 (sog. Lockdown) soll in Deutschland vermieden werden, regionale Lockdowns werden allerdings durchgeführt und für angemessen gehalten. Diese werden neben dem Lockdown light umgesetzt, z.B. in den Landkreisen Berchdesgadener Land, Rottal-Inn und Passau (Bayern) sowie Hildburghausen (Thüringen).

    1. Ziel und Zweck:
    Ein Lockdown light oder Mini-Lockdown soll zeitlich stark abgegrenzt landesweit Kontaktbeschränkungen der Menschen im öffentlichen Leben erreichen (kurzfristige Schließung von Bars, Restaurants, Freizeitparks, Kinos, Theatern, Bibliotheken, Fitnesscentern, Schwimmbädern, etc.), um die Infektionsketten zu unterbrechen und das exponentielle Wachstum der positiv getesteten Patienten zu verringern. Beim Mini-Lockdown sollen die Schulen und Kindergärten offen gehalten und die Wirtschaft weniger stark eingeschränkt werden. Ein Lockdown light kann auch mit einem Zeitplan oder Terminkalender verbunden werden, so dass sich Lockdown-Phasen mit Öffnungsphasen abwechseln, sofern diese Pausen mit Blick auf das Infektionsgeschehen gerechtfertigt sind. 

    2. Vorbild und Erfolge:
    In Großbritannien wurde der sog. "Circuit-Breaker" entwickelt und der Lockdown light in Nordirland, Schottland und Wales aber auch in Österreich umgesetzt. Zuvor wurde er erfolgreich in Singapur und Neuseeland eingesetzt.

    3. Teil-Erfolg in Deutschland und Übergang in einen harten Lockdown:
    In Deutschland wird die erste Lockdown-Light-Phase vom 2.11.2020 bis 30.11.2020 durchgeführt und zunächst bis 20.12.2020 und bis 10.1.2021 verlängert. Mitte Dezember 2021 wird deutlich, dass der Lockdown light nur teilweise erfolgreich gewesen ist (das exponentielle Wachstum wurde gebrochen, aber die Zahlen pendeln sich auf hohem Niveau bis Anfang Dezember 2020 ein - danach steigen sie wieder) und auch regional sehr unterschiedlich erfolgreich ist (im Norden und Nordwesten wirken die Maßnahmen vorwiegend und die Inzidenzzahlen sinken; v.a. in Baden-Württtemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg/Berlin steigen die Zahlen weiterhin z.T sehr stark, so dass Inzidenzwerte zwischen 400 und 600 erreicht werden). Am 13.12.2020 geht Baden-Würtemberg in einen harten Lockdown mit Ausgangssperren, am 14.12.2020 geht Sachsen in den harten Lockdown und die restlichen Bundesländer gehen nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen vom 13.12.2020 spätestens ab 16.12.2020 in einen harten Lockdown bis mindestens 10.1.2021: Die Schulen und KiTas werden v.a. im Distanzunterricht betrieben (Homeschooling bis Weihnachten und über die Weihnachtsferien).
    Die rechtliche Umsetzung obliegt den 16 Bundesländern. Über den Erfolg und das weitere Vorgehen wird am 5.1.2021 beraten. Eine Fortsetzung des harten Lockdowns ist angesichts sehr hoher Inzidenzwerte in Sachsen und anderen südlichen und östlichen Bundesländern sehr wahrscheindlich.

    Vgl. Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftskrise, Krise der Europäischen Union, Brexit, Impfpflicht, World Health Organization, Robert-Koch-Institut, Lockdown, Maskenpflicht, COVID-19, Corona-Virus, Corona-Bonds, Corona-Hilfen, Corona-Kabinett, Influenza-Virus, Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C), Pandemie, PandemiefolgenabmilderungsG, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom (SARS), Welthandelsorganisation, Weltzollorganisation, Weltwährungsfonds, United Nations, Virus (Biologie), Virus-Erkrankung, Zoonose, Zweite Welle.

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