Ausführbarkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
arbeitswissenschaftlich anerkanntes Kriterium für menschengerechte Arbeitsgestaltung: Eine Arbeit ist dann ausführbar, wenn sie so organisiert ist, dass ein Mensch ohne Gefährdung seines Lebens bei Berücksichtigung seiner biologischen Gegebenheiten tätig werden kann. Die Arbeit sollte den Körpermaßen, den Körperkräften und dem Sinnesapparat des Menschen entsprechen. Ausführbarkeit beschreibt damit die physische Möglichkeit, eine Tätigkeit durchzuführen.
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