Ankunftsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Ein-Punkt-Klausel, nach der z.B. bei „ab Schiff” (DES) und „ab Kai” (DEQ) der Verkäufer die Gefahren und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen hat.
Gegensatz: Zwei-Punkt-Klausel.
Vgl. auch Incoterms.
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