Bergmannsversorgungsschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer, die nach einer Tätigkeit unter Tage
(1) berufsunfähig (Berufsunfähigkeit) oder
(2) aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder Bergbauberufsgenossenschaft aufgefordert worden sind, die bisherige Bergbautätigkeit aufzugeben oder nur noch staubfreie Arbeit zu verrichten.
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