Commercial Bank
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1. Begriff: Aus dem amerikanischen Finanzwesen stammender Begriff, etabliert durch den "Glass-Steagall-Act" aus dem Jahr 1932, mit dem das Trennbankensystem (auch: Spezialbankensystem) in den USA eingeführt wurde. Es schreibt die Trennung des kommerziellen Bankgeschäftes (Einlagen-, kurz- und mittelfristiges Kreditgeschäft sowie Zahlungsverkehr) vom Investment Banking-Geschäft (Handelsgeschäfte einschließlich Eigenhandel, Kapitalmarktemissionsgeschäfte, M&A) vor. Das vorher bestehende Universalbankensystem wurde als mitverantwortlich für die Geschehnisse des "Black Friday" und der daraus entstandenen Weltwirtschaftskrise angesehen und daher einschneidend verändert.
2. Merkmale: Commercial Banks unterliegen der Einlagensicherung durch die staatliche Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), die zusammen mit dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC) bankaufsichtliche Verantwortung für die Commercial Banks trägt.
3. Entwicklung: Im Jahr 1999 erfolgte die Aufhebung des amerikanischen Trennbankensystems durch Einführung des "Gramm-Leach-Bliley-Act". Dies ermöglichte den Commercial Banks ihren Kunden zusätzlich auch Investment-Banking-Produkte und -Dienstleistungen anzubieten, stellte also faktisch die Wiedereinführung des Universalbankensystems in den USA dar. Durch die Verabschiedung des Dodd-Frank-Acts wurden 2010 die Möglichkeiten des Eigenhandels sowie des Sponsoring von Investitionen in Hedgefonds oder Private Equity Fonds beschränkt ("Volcker Rule"). Die neue US-Regierung unter Donald Trump plant eine erneute Lockerung der Regulierung.
Gegensatz: Investment Bank.