Bundesverband deutscher Banken e. V. (Bankenverband)
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Spitzenverband der in privater Rechtsform geführten Kreditinstitute; Sitz in Berlin; neu gegründet 1951. Der Bankenverband setzt die Tradition des 1901 in Berlin gegründeten Centralverbands des dt. Bank- und Bankiergewerbes fort. Er ist Dachorganisation für über 220 private Banken und 11 regionale Verbände.
Organe des Bankenverbandes sind Mitgliederversammlung, Delegiertenversammlung, Vorstand und Geschäftsführung; außerdem Arbeitsausschüsse. Am 1.1.1976 wurde als Folge der Herstatt-Krise zum Schutz der Einleger beim Bankenverband ein Einlagensicherungsfonds gegründet; am 4.12.1969 Gründung des Prüfungsverbandes deutscher Banken.
Aufgaben: Wahrung der Interessen der dt. Banken, v.a. Unterrichtung der Mitgliedsverbände und der angeschlossenen Institute; Beratung und Unterstützung der Behörden; Öffentlichkeitsarbeit; Pflege der Beziehungen zu inländischen und ausländischen Verbänden des Bankgewerbes; Ombudsverfahren für Privatkunden; Einlagensicherung.