Altöl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß § 1a I der Altölverordnung (AltölV) i.d.F. vom 16.4.2002 (BGBl. I 1368) m.spät.Änd. Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus synthetischen oder biogenem Öl bestehen.
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