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Devisenhandel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kauf und Verkauf von Devisen, entweder gegen die eigene Währung oder gegen eine Fremdwährung (Usancegeschäft). Trotz bestehender bankaufsichtsrechtlicher Regelungen ist der Devisenhandel kein Bankgeschäft im Sinn des KWG. Gegenstände des Devisenhandeles sind ausschließlich über fremde Währung lautende Kontoguthaben, die auch Auszahlung genannt werden. Der Handel findet statt per Telefon oder per elektronisch gesteuertem Kommunikationssystem (z.B. Reuters). Teilnehmer sind außerdem Zentralbanken und große Unternehmen außerhalb des Bankenbereichs. Im Mittelpunkt des Handels stehen die Banken, die entweder für eigene Rechnung (v.a. in Form des Arbitragegeschäftes (Arbitrage, Devisenarbitrage) oder für Rechnung ihrer Kunden (Kundengeschäft im Devisenhandel) tätig werden. Banken, die unabhängig von ihrem Kundengeschäft ständig zu Geschäftsabschlüssen bereit sind, bezeichnet man als „Marktmacher” (Market Maker). Auf Anfrage nennen sie Kauf- bzw. Verkaufskurse, zu denen sie bereit sind, bestimmte Währungen zu handeln. Der Devisenhandel ist eine stark international geprägte Tätigkeit. Sehr viele Geschäftsabschlüsse kommen mit Banken im Ausland zustande, im bes. Maße beim Handel von US-Dollar gegen Euro (früher v.a. auch DM), der nahezu an allen internationalen Devisenhandelsplätzen stattfindet und „rund um die Uhr” möglich ist. Wichtigste Handelsplätze sind die größeren Städte in Deutschland, die Hauptstädte im europäischen Ausland sowie New York, Chicago, Tokio, Singapur und Hongkong.

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