Dawes-Plan
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1924 von einem Ausschuss (Vorsitzender Dawes) der Reparationskommission zur Regelung deutscher Reparationszahlungen aufgestellter und von Alliierten und Deutschen angenommener Plan über die Art der Aufbringung und Höhe der Reparationszahlungen (bis zu 2,5 Mrd. Goldmarkt im Jahr ohne Festsetzung der Gesamtschuldsumme). Zahlungen wurden durch Belastung der Reichsbahn und Industrie sowie durch Verpfändung gewisser Zoll- und Steuereinnahmen gesichert.
Deutschland erhielt eine Anleihe (Dawes-Anleihe) von 960 Mio. GM, die etwa zur Hälfte in den USA und Europa aufgelegt und mit 7 Prozent verzinst wurde; Dienst der Anleihe (Verzinsung und Amortisation) wurde nach Vereinbarung der Londoner Schuldenabkommen von 1952 wieder aufgenommen.
Die Undurchführbarkeit des Dawes-Plans erwies sich trotz des die Transferschwierigkeiten überdeckenden Zustroms ausländischen Kapitals, als sich die Weltwirtschaftslage verschlechterte.
Der Dawes-Plan wurde 1930 durch den Young-Plan abgelöst.