Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi); Sitz in Hannover. Errichtet durch Erlass vom 26.11.1958 (BAnZ Nr. 230 vom 29.11.1958).
Aufgaben: Beratung der Bundesministerien; Durchführung von geowissenschaftlichen und rohstoffwirtschaftlichen Maßnahmen der Bundesregierung; Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im In- und Ausland einschließlich Antarktis und Meeresforschung; internationale geowissenschaftliche Kooperation.
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