Bodensonderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Beitrittsgebiet geltendes Verfahren zur Festlegung von Grundstücksgrenzen durch einen Sonderungsbescheid. Rechtsgrundlage ist das Bodensonderungsgesetz vom 20.12.1993 (BGBl. I 2182, 2215) m.spät.Änd. Der Sonderungsbescheid stellt einen aus einer Karte und einer Grundstücksliste bestehenden Sonderungsplan fest (§§ 7 ff.). Damit werden Grundstücke in grundbuchtauglicher Form festgestellt, ohne dass es einer Vermessung bedarf (Grundstücke).
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