Ausgleichsämter
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei den unteren Verwaltungsdienststellen (Land- und Stadtkreise) gebildete Behörden, denen die Durchführung des Lastenausgleichs (§ 306 des Lastenausgleichsgesetzes) obliegt. Bei ihnen sind Ausgleichs- und Beschwerdeausschüsse gebildet.
Sachaufsicht durch die Landesausgleichsämter und durch das Bundesausgleichsamt (BAA).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.