Absatzprogramm
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Summe der Güter und Dienstleistungen, die ein Unternehmen am Markt anbietet; im Handel wird von Sortiment gesprochen.
2. Merkmale: Herstellende Unternehmen können neben eigenen auch fremde Produkte (Handelsprodukte) anbieten. Damit wird die Breite des Verkaufsprogramms (Programmbreite) erweitert. Die Programmtiefe ist durch die Anzahl der Alternativen gekennzeichnet. Die Höhe des Programmniveaus, wird durch das Leistungs- und Preisniveau im Verhältnis zu Konkurrenzprodukten bestimmt.
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