Dauerwerbesendung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
sind nach § 7 V des Rundfunkstaatsvertrages zulässig, wenn der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt. Sie müssen zu Beginn als Dauerwerbesendungen angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichenet werden. Nach Ziff. 3 Abs. 3 der „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen“ vom 23.02.2010 sind Dauerwerbesendungen Sendungen von mind. 90 Sekunden Dauer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agenda Setting
Angestellter
Arbeitnehmer
Below-the-Line-Kommunikation
Corporate Behavior
Corporate Design
Corporate Identity
Emotion
Herausgeber
Kommunikationspolitik
Marke
Printmedien
Product Placement
Unique Selling Proposition (USP)
Urheberrecht
Verkaufsförderung
Werbeziele
Word-of-Mouth
integrierte Kommunikation
nonverbale Kommunikation
eingehend
Dauerwerbesendung
ausgehend