Gegenwahrscheinlichkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Gegenwahrscheinlichkeit (oder Komplementärwahrscheinlichkeit) 1 - P(A) ist die Wahrscheinlichkeit des zu A komplementären Ereignisses Ac (Axiome der Wahrscheinlichkeitsrechnung), also des Ereignisses, dass A nicht eintritt.
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