Geldschuld
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuld, deren Erfüllung durch Übermittlung des Betrages durch den Schuldner auf seine Gefahr und Kosten an den Gläubiger erfolgt (§ 270 BGB). Erfüllungsort bleibt aber mangels abweichender Vereinbarung Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners, deshalb genügt rechtzeitige Absendung des Geldes (auch des Schecks). Bei Überweisung (Bank, Postscheck) Rechtsprechung uneinheitlich, daher zweckmäßig, für rechtzeitige Buchung auf dem Konto des Empfängers zu sorgen.
Vgl. auch Valutaschuld.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Geldschuld
ausgehend