Gewerbeaufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden (§ 139b GewO). Der Betriebsrat hat Personen der Gewerbeaufsicht durch Anregung und Beratung zu unterstützen (§ 89 BetrVG).
Vgl. auch Arbeitsschutz.
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