D&O-Versicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Directors-and-Officers-Versicherung.
Begriff:
Spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung und/oder ggf. seines Aufsichtsrats gegen eine Inanspruchnahme wegen spezifischer Sorgfaltspflichtverletzungen sowohl von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) absichert.
Merkmale
Es gilt das sog. Claims-made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die Anspruchserhebung durch das Unternehmen bzw. durch den Dritten.
Geschichte
I.Allg. gelten die USA als Ursprungsland für dieses Versicherungskonzept. Auf dem deutschen Markt wurde erstmals 1986 eine D&O-Versicherung angeboten.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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D&O-Versicherung
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D&O-Versicherung
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