Finanzplankredit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschafterdarlehen, das auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage beruht und im Rahmen der Finanzplanung fest vorgesehen ist. Es stellt eine einlagegleiche Leistung (Einlage) dar und wird unmittelbar dem haftenden Kapital zugerechnet.
Rechtsfolgen:
(1) Keine Teilnahme des Gesellschafters mit seiner Forderung aus dem Finanzplankredit bei Insolvenz;
(2) GmbH und GmbH & Co. KG: Keine Rückzahlung des Finanzplankredits nach Kriseneintritt (§§ 30–31 GmbHG analog);
(3) KG: Diente der Finanzplankredit zur Abdeckung der Haftsumme, so ist die (vorzeitige) Rückzahlung des Finanzplankredits als Einlagenrückgewähr anzusehen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Annuität
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Rentabilität
Sachmängelhaftung
Shareholder Value
Sicherungsübereignung
Stakeholder-Ansatz
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Finanzplankredit
ausgehend