Inkassobüro
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befasst (Inkasso). Den Inkassobüros steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, sodass sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können.
Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer bes. Erlaubnis nach § 10 I Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I 2840) m.spät.Änd.
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