Legislaturperiode
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wahlperiode; Zeitabschnitt zwischen dem ersten Zusammentritt eines Parlaments (z.B. des Bundestages) bis zur Neuwahl. Die Legislaturperiode in der Bundesrepublik Deutschland beträgt i.d.R. vier Jahre (so im Bund, Art. 39 I Satz 1 GG), teilweise fünf Jahre (z.B. Landtag Rheinland-Pfalz).
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