mitarbeiterbezogene Planung und Kontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Operatives Planungs- und Kontrollsystem, das im Unterschied zur bereichsbezogenen Personalplanung nicht „summarisch“ plant, sondern auf den einzelnen Mitarbeiter als Planungseinheit ausgerichtet ist; sie erfüllt somit auch Funktionen einer Laufbahnplanung.
2. Merkmale: Es geht hier darum, einen Interessenausgleich zwischen den Leistungszielen des Unternehmens und den individuellen Mitarbeiterzielen zu finden. Dabei konzentriert man sich auf einen engeren Kreis von Führungs- und Nachwuchskräften, die für die weitere Unternehmensentwicklung eine bes. Bedeutung besitzen (Potenzialanalyse); sie ist daher auch geeignet, Aufgaben im Rahmen eines strategischen Managements zu übernehmen.
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