mittlerer Art und Güte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel, die den Verkäufer verpflichtet, eine Durchschnittsqualität zu liefern, und Mängelrügen des Käufers nur zulässt, wenn unter Durchschnitt geliefert wurde.
Vgl. auch Middling.
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