Mindestreservepolitik
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1. Begriff: Ausgestaltung von Regelungen, nach denen Kreditinstitute einen bestimmten Mindestumfang von Sichtguthaben bei der Zentralbank zu halten haben (Mindestreserve). Die Mindestreservepolitik äußert sich im Erlass von entsprechenden Vorschriften durch die Notenbank. Im Rahmen der Mindestreservepolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) werden die Mindestreserven mit einem Zinssatz, der dem Durchschnittszinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte in der Erfüllungsperiode entspricht, verzinst (Geldpolitik). Der Mindestreservesatz beträgt derzeit 1 Prozent auf alle relativ liquiden Verbindlichkeiten der Geschäftspartner.
Die Mindestreservewirkungen hängen im Wesentlichen von der Höhe der Mindestreservesätze ab. Das Mindestreserve-Soll für einen bestimmten Monat ergibt sich durch Multiplikation der von der Zentralbank geforderten Reservesätze mit dem Durchschnittsstand reservepflichtiger Verbindlichkeiten. Diesem Reserve-Soll wird die Ist-Reserve gegenüber gestellt.
2. Bedeutung: Bei der Mindestreserve handelt es sich um ein geldpolitisches Instrument, das traditionell zur Grobsteuerung des Geldmarktes eingesetzt wurde. Die Mindestreserve hat inzwischen einen ordnungspolitischen Charakter bekommen, indem sie stabile Rahmenbedingungen für den effizienten Einsatz der übrigen geldpolitischen Instrumente schafft. Die Nachfrage nach Zentralbankgeld seitens der Kreditinstitute wird stabilisiert, die Kreditinstitute sind angebunden an die EZB und monetäre Schocks, wie z.B. des Geld- und Kreditschöpfungsmultiplikators, werden durch die Mindestreserve abgemildert.