Lärmschutzbereich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein in die Schutzzonen 1 und 2 gegliederter Bereich außerhalb des Flugplatzgeländes, der vom Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. vom 31.10.2007 (BGBl. I 2550) festgelegt wird. Im gesamten Lärmschutzbereich dürfen keine Krankenhäuser, Alten- und Erholungsheime sowie Schulen errichtet werden. Das Gleiche gilt für Wohnungen in den bes. gefährdeten Schutzzonen 1.
Entschädigungsansprüche stehen denjenigen zu, die durch die genannten Beschränkungen Schäden durch wesentliche Wertminderungen an Grundstücken oder Grundstücksrechten erleiden.
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