Nichtveranlagungsverfügung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
NV-Verfügung; ein innerdienstlicher Aktenvermerk der Finanzbehörde. Mit ihm wird festgestellt, dass eine Steuerveranlagung nicht durchzuführen ist, nachdem die Prüfung im Ermittlungsverfahren ergeben hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wegen der regelmäßig fehlenden Rechtswirkung nach außen ist die Nichtveranlagungsverfügung kein Verwaltungsakt,es sei denn, sie wird dem Betroffenen schriftlich bekannt gegeben und ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.– Gegensatz: Freistellungsbescheid.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung Bestandskraft Betriebsstätte Bevollmächtigter Buchführungspflicht Eigentum Feststellungsbescheid Gesamtrechtsnachfolge Geschäftsfähigkeit Haftung Nichtigkeit Sittenwidrigkeit Sitz Stundung Treuhänder Verjährung Verwaltungsakt Veräußerung eidesstattliche Versicherung wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Nichtveranlagungsverfügung
ausgehend
eingehend
Nichtveranlagungsverfügung
ausgehend