lineare Abschreibung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abschreibungsverfahren, charakterisiert durch eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes auf die Jahre seiner betriebsgewöhnlichen Nutzung (Abschreibung). Die Nutzungsdauer (n) richtet sich nach der erfahrungsgemäßen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) wird, v.a. bei größeren Anlagen, der Rest-(Schrott-)wert (RE) abgezogen.
Höhe der jährlichen Abschreibungsquote (R):
Die lineare Abschreibung ist das in den meisten Kostenrechnungssystemen übliche Abschreibungsverfahren, da sie rechnungstechnisch einfach ist und alle Teilperioden der Nutzungsdauer gleichmäßig („normalisiert”) belastet.
Vgl. auch Abschreibung.
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