Stufengründung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sukzessivgründung, Zeichnungsgründung; Form der Gründung einer AG, bei der die Gründer nicht das gesamte Grundkapital (Aktien) übernehmen, sondern das Publikum durch Zeichnung von Aktienbeträgen mitwirken soll. Die Stufengründung widerspricht damit dem aktienrechtlichen Gründungsgedanken (§ 23 AktG) und ist insofern unzulässig. Aus diesem Grund wurde sie in Deutschland bereits mit der Aktienrechtsreform 1965 abgeschafft.
Gegensatz: Einheitsgründung.
Gegensatz: Einheitsgründung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Annuität
Due Diligence
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Rentabilität
Shareholder Value
Sicherungsübereignung
Start-up-Unternehmen
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Stufengründung
ausgehend
eingehend
Stufengründung
ausgehend