passive Rechnungsabgrenzung
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Position auf der Passivseite der Bilanz.
Zu unterscheiden:
(1) Transitorische Passiva (passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB); Geschäftsvorfälle, die vor dem Bilanzstichtag zu einer Einnahme geführt haben, aber Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen, z.B. Mieteinnahmen am Ende des alten Jahres für das neue Jahr (Kasse an Mietertrag).
Abschlussbuchung: Mietertrag an passive Rechnungsabgrenzung (sofern die Rechnungsabgrenzung nicht - wie zweckmäßig - sofort bei Zahlung vorgenommen wird: Kasse an passive Rechnungsabgrenzung).
(2) Antizipative Passiva (sonstige Verbindlichkeiten, Aufwandsrückstellungen): Geschäftsvorfälle, die als Aufwand das alte Jahr betreffen, aber erst danach Ausgaben auslösen, z.B. Lohnzahlung für Dezember im Januar danach.
Abschlussbuchung: Lohn an sonstige Verbindlichkeiten.
Vgl. auch Abgrenzung.