Progressionsglättung
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1. Begriff: Maßnahme, um zu verhindern, dass durch die Zusammenballung bes. hoher, wirtschaftlich auf mehrere Jahre bezogener Einkünfte in einem einzigen Jahr der Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer einer ungerecht hohen Progression unterworfen wird.
2. Technik: Die Progressionsglättung wird gegenwärtig dadurch erreicht, dass bei außerordentlichen Einkünften (§ 34 EStG) verglichen wird, wie hoch die Steuer auf das Einkommen ohne diese Einkünfte ausfallen würde und wie hoch sie wird, wenn ein Fünftel dieser Einkünfte hinzugerechnet wird. Dieser so festgestellte Unterschiedsbetrag wird dann mit 5 multipliziert und der Steuer auf das übrige Einkommen hinzugerechnet. Hierdurch wird angestrebt, dass die Progression auf die außerordentlichen Einkünfte so berechnet wird, als ob diese Einkünfte nicht während eines, sondern während fünf verschiedener Jahre angefallen wären.