Rasterfahndung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fahndungsmaßnahme, bei der unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung ein Datenabgleich von Merkmalen, die auf den Verdächtigen vermutlich zutreffen, mit Massendaten (z.B. Kunden eines Elektrizitätswerkes) erfolgt, um Nichtverdächtige auszuschließen oder Personen festzustellen, die weitere für die Ermittlung bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen.
Gesetzliche Regelung: §§ 98a–b StPO. Davon zu unterscheiden der Datenabgleich nach § 98c StPO, bei dem personenbezogene Daten aus einem Strafverfahren mit anderen zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder zur Gefahrenabwehr gespeicherten Daten maschinell abgeglichen werden. – Vgl. auch Organisierte Kriminalität.
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