Scheidemünzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hartgeld, dessen Metallwert unter dem aufgeprägten Nennwert liegt (unterwertige Münzen). Das in Deutschland verwendete Münzgeld besteht aus Scheidemünzen. Sie sind nur in einem begrenztem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. Die Annahmepflicht ist beschränkt.
Gegensatz: Kurantmünzen.
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