Unbilligkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsbegriff, von Bedeutung u.a. beim Steuererlass, bei der Stundung und bei der Aussetzung der Vollziehung.
Hinter dem Begriff der Billigkeit steckt der Gerechtigkeitsgedanke, der für jeden Einzelfall individuell geprüft werden soll. Ziel der Billigkeit ist es nicht, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren.
Die Unbilligkeit kann in der Sache liegen (sachliche Billigkeitsgründe) oder in der Person des Steuerpflichtigen (persönliche Billigkeitsgründe). Persönliche Gründe sind insbesondere wirtschaftliche Gründe. Wird die Billigkeit im Rahmen des Erlassens (§ 227 AO) von Steuern geprüft, wird neben der Bedürftigkeit in Form einer Existenzgefährdung auch die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen geprüft.
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