Sektoren der Volkswirtschaft
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1. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden Sektoren durch Zusammenfassung institutioneller Einheiten gebildet. Es wird zwischen (a) nicht finanziellen Kapitalgesellschaften, (b) finanziellen Kapitalgesellschaften, (c) Staat, (d) privaten Haushalten und (e) privaten Organisationen ohne Erwerbszweck unterschieden. Der so abgegrenzten gesamten Volkswirtschaft steht die (f) übrige Welt gegenüber.
2. Gliederung aus entwicklungstheoretischer Sicht (Clark, Fourastié), in einer zeitlichen und systematischen Reihenfolge: primärer Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei); sekundärer Sektor (Waren produzierendes Gewerbe); tertiärer Sektor (Handel, Verkehr, Kreditgewerbe, Versicherungen, sonstige Dienstleistungsunternehmen, Staat, private Organisationen ohne Erwerbszweck etc.).
3. Für die Abbildung der Produktionsstruktur ist in der VGR die Abgrenzung in Wirtschaftsbereiche maßgeblich, die zu drei großen Wirtschaftsbereichen zusammengefasst werden können.