Technologiepark
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung zur Ansiedlung technologie- und forschungsintensiver Unternehmen. I.d.R. ist der Technologiepark eine hochschulnahe Standortgemeinschaft und verfügt häufig über eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur (z.B. zentrale Dienste wie Poststelle, Besprechungsräume, EDV-Anlagen, Management-Beratung). Die Trägerschaft kann öffentlich-rechtlicher oder privater Natur sein. Durch Kontakte zu Hochschulen erhalten auch kleinere Unternehmen Zugang zu forschungsgestützter Beratung und wissenschaftsorientierter Kooperation.
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