Vermögensteuer-Richtlinien (VStR)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwaltungsanordnung für die Verwaltung der jetzt nicht mehr erhobenen Vermögensteuer, die in der Hauptsache Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Auslegung (im Wesentlichen) des Bewertungsgesetzes (BewG) enthielt. Die Finanzverwaltung war im Gegensatz zu den Finanzgerichten an die Auslegung in den Vermögensteuer-Richtlinien gebunden.
Letzte Fassung: Vermögensteuer-Richtlinie 1995 vom 17.1.1995 (BStBl. I SonderNr. 2).
Die noch relevanten Teile der Vermögensteuer-Richtlinien wurden nach dem Auslaufen der Vermögensteuer in die neu geschaffene Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) überführt.
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